Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Raw Fiction e.U., Raphael Hulan — Betreiberin von gsunde.website
Stand: Mai 2026 · Version 2.0
§1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Erstellung von Websites sowie über damit verbundene Leistungen, die zwischen
Raw Fiction e.U., Inhaber Raphael Hulan,
Geschäftsadresse laut Impressum (gsunde.website/impressum),
E-Mail: meine@gsunde.website
(im Folgenden „Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Plattform gsunde.website geschlossen werden.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. Sie werden dem Auftraggeber im Bestellvorgang zur Kenntnis gebracht und müssen vor Abgabe der Bestellung ausdrücklich angenommen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht gesondert widerspricht.
1.3 Begriffe. „Leistungsbeschreibung" und „Preisliste" bezeichnen die jeweils auf gsunde.website veröffentlichte, zum Bestellzeitpunkt gültige Beschreibung der Leistungen und Preise (insbesondere unter gsunde.website/preise). „Website" bezeichnet die individuell für den Auftraggeber erstellte Website samt Quellcode. „Zusatzleistungen" bzw. „Add-ons" bezeichnen alle über die Website hinaus buchbaren Leistungen. „Übergabe" bezeichnet die Bereitstellung des fertigen Werks gemäß §9.
§2 Adressatenkreis (Unternehmereigenschaft)
2.1 Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Angehörige der Gesundheitsberufe — insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie vergleichbare Gesundheitsdienstleister —, die den Vertrag im Rahmen ihrer beruflichen bzw. unternehmerischen Tätigkeit (Praxis, Ordination, Gruppenpraxis, Ambulatorium, Gesundheitszentrum) abschließen. Diese Personen sind Unternehmer im Sinne des §1 UGB bzw. §1 Abs 1 Z 1 KSchG.
2.2 Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag in Ausübung seiner beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit und nicht als Verbraucher abschließt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. UID-Nummer, Eintragung im jeweiligen Berufsregister oder Firmenbuch) zu verlangen.
2.3 Bestellungen aus anderen Branchen oder von Unternehmen, die nicht dem in 2.1 genannten Kreis angehören, kann die Auftragnehmerin ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.4 Für den Fall, dass ein Auftraggeber den Vertrag im Einzelfall dennoch als Verbraucher im Sinne des KSchG abschließt, gelten vorrangig die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen sowie ergänzend §22 dieser AGB. Die übrigen Bestimmungen bleiben in diesem Fall so weit anwendbar, als sie zwingendem Verbraucherrecht nicht widersprechen.
§3 Vertragsgegenstand und Leistungskategorien
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Erbringung der vom Auftraggeber im Bestellvorgang konkret ausgewählten Leistungen gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellung in Verbindung mit der zum Bestellzeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibung; diese ist Vertragsbestandteil.
3.2 Die Leistungen werden unabhängig von ihrer jeweiligen Produktbezeichnung den folgenden Kategorien zugeordnet; diese AGB gelten für alle gegenwärtig und künftig angebotenen Leistungen der jeweiligen Kategorie:
- (a) Werkleistung Website (Basis). Entwurf, Entwicklung und Übergabe einer individuellen Website als Werk im Sinne der §§1165 ff ABGB.
- (b) Technische Zusatzleistungen. Z. B. Hosting-Einrichtung, Suchmaschinen-/Antwortmaschinen-Optimierung (SEO/AEO), zusätzliche Sprachfassungen. Werk- oder Dienstleistungen mit definiertem Ergebnis.
- (c) Beratungs- und Terminleistungen. Z. B. Briefing- und Feedback-Termine vor Ort oder per Videocall. Dienstleistungen.
- (d) Dauerleistungen (laufende Leistungen). Z. B. Managed-Hosting als wiederkehrend abgerechnetes Dauerschuldverhältnis (siehe §11).
- (e) Aufwandsbezogene Leistungen. Z. B. Entwicklungs-Stunden für individuelle Anpassungen, abgerechnet nach tatsächlichem Aufwand (siehe §10).
- (f) Kreativ- und Partnerleistungen. Z. B. Praxis-Branding, Foto-Shooting, Texterstellung; erbracht durch Partnerunternehmen (siehe §12).
- (g) Drittleistungen. Von Dritten erbrachte Leistungen (z. B. Hosting-Infrastruktur, Domain-Registrierung), die die Auftragnehmerin lediglich vermittelt oder einsetzt (siehe §13).
3.3 Im Basispreis der Website sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen enthalten (insbesondere Design, Entwicklung, technische Prüfung einschließlich Barrierefreiheit gemäß §18, initiales Deployment sowie die Übergabe des Quellcodes/Repositorys). Nicht enthalten sind insbesondere Inhalte (Texte, Fotos), Domain-Registrierung und laufendes Hosting, soweit diese nicht als Zusatzleistung gesondert gebucht werden.
3.4 Im Basispreis enthaltene Fehlerbehebung („Bug-Fixes"). Die Auftragnehmerin behebt Mängel des von ihr ausgelieferten Werks im Umfang des §15.4 auch über die gesetzliche bzw. die nach §15.2 verkürzte Gewährleistungsfrist hinaus als freiwillige, jederzeit für die Zukunft widerrufliche Kulanzleistung. Inhalt, Grenzen und Voraussetzungen dieser Zusage regelt abschließend §15.4.
3.5 Beschaffenheit, keine darüber hinausgehende Zusicherung. Geschuldet ist die Beschaffenheit gemäß Leistungsbeschreibung. Eigenschaften, die nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden, gelten nicht als vereinbart. Angaben zu wirtschaftlichem Erfolg, Auffindbarkeit in Suchmaschinen oder KI-Assistenten, Besucher- oder Patientenzahlen, Umsätzen oder Platzierungen sind unverbindlich und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
§4 Zustandekommen des Vertrages
4.1 Die Darstellung der Leistungen auf gsunde.website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
4.2 Der Auftraggeber gibt durch Konfiguration der Bestellung und durch Bezahlung der ersten Teilzahlung (Anzahlung, §5.3) über die Zahlungsplattform ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Mit dem erfolgreichen Eingang der Anzahlung gilt der Vertrag — vorbehaltlich 4.3 — als geschlossen.
4.3 Die Auftragnehmerin bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch (§10 Abs 2 ECG). Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen; in diesem Fall wird eine bereits geleistete Anzahlung unverzüglich vollständig rückerstattet. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
4.4 Technischer Ablauf und Eingabekorrektur (§9 ECG). Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung werden die ausgewählten Leistungen und der Gesamtbetrag in einer Übersicht angezeigt; Eingaben können dort bis zum Absenden geändert oder abgebrochen werden. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext (diese AGB in der angenommenen Fassung samt Bestelldaten) wird gespeichert und dem Auftraggeber per E-Mail sowie im Kundenbereich zugänglich gemacht.
§5 Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsmodell und Zahlungsabwicklung
5.1 Es gelten die zum Bestellzeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro (Geschäft zwischen Unternehmern, B2B); die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 20 %) wird, soweit anwendbar, zusätzlich verrechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.2 Spätere Änderungen der Preisliste berühren bereits geschlossene Verträge nicht; für Folgebestellungen gilt die dann aktuelle Preisliste. Die Preisanpassung für Dauerleistungen regelt §11.5.
5.3 Zahlungsmodell (50/50). Sofern in der Bestellung nicht anders ausgewiesen, ist der Werklohn für die Website und einmalige Zusatzleistungen in zwei gleichen Teilen zu entrichten: 50 % als Anzahlung bei Vertragsabschluss (§4.2) und die restlichen 50 % (Restzahlung) bei Übergabe des Werks (§9). Die Vereinbarung einer Anzahlung beruht auf §1170 zweiter Satz ABGB. Wiederkehrende Entgelte (§11) und aufwandsbezogene Leistungen (§10) werden gesondert abgerechnet.
5.4 Zahlungsabwicklung über Polar (Merchant of Record). Die Bezahlung, die Rechnungsstellung und die Abführung allfälliger Umsatz-/Verbrauchssteuern erfolgen über die Plattform Polar (polar.sh), die insoweit als Vertragshändlerin („Merchant of Record" / Reseller) auftritt. Polar stellt dem Auftraggeber die Rechnung aus und behält bzw. führt die anwendbaren Steuern ab; bei steuerlich registrierten Unternehmern kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen. Der schuldrechtliche Leistungsvertrag über die hier beschriebenen Leistungen besteht zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin nach Maßgabe dieser AGB; auf die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen von Polar Anwendung finden. Akzeptierte Zahlungsmittel sind die jeweils von Polar angebotenen Methoden (insbesondere Kreditkarte und SEPA-Lastschrift).
5.5 Eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen umsatzsteuerrechtlich erforderlichen Angaben wird elektronisch zur Verfügung gestellt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei rechtskräftig festgestellten oder von der Auftragnehmerin anerkannten Gegenforderungen zu.
§6 Zahlungsverzug, Leistungsverweigerung, Eigentumsvorbehalt
6.1 Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers betragen die Verzugszinsen 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§456 UGB). Die Auftragnehmerin kann zudem eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten (§458 UGB) sowie den Ersatz weiterer angemessener und notwendiger Betreibungskosten (§1333 Abs 2 ABGB) verlangen.
6.2 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, offene Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, insbesondere die Übergabe des Quellcodes/Repositorys und das Schalten der Website auf eine Live-Domain.
6.3 Hinweis — gesondert hervorgehoben: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertrag geschuldeter Entgelte bleiben alle Werknutzungsrechte am erstellten Werk bei der Auftragnehmerin (Rechtevorbehalt). Die Einräumung der Rechte nach §14 erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Informationen (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken-/Designvorgaben, Zugangsdaten zu Domain und bestehenden Diensten) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und erteilt Freigaben zeitnah, sofern nicht anders vereinbart innerhalb von fünf Werktagen.
7.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Bestimmungen verletzt (siehe auch §17). Die Verantwortung für diese Inhalte trägt ausschließlich der Auftraggeber.
7.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Die Auftragnehmerin behält den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt; sie muss sich anrechnen lassen, was sie sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder anderweitig erwirbt (§1168 ABGB). Mehraufwände aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung können nach Aufwand verrechnet werden.
§8 Leistungsfristen
8.1 Angegebene Umsetzungs- und Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.
8.2 Jede Frist beginnt erst, sobald der Auftraggeber alle erforderlichen Inhalte und Informationen vollständig bereitgestellt und die Anzahlung geleistet hat. Verzögerungen, die der Auftraggeber oder Dritte zu vertreten haben, sowie Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Fristen entsprechend.
§9 Übergabe und Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung stellt die Auftragnehmerin das Werk zur Abnahme bereit (z. B. durch Bereitstellung einer Vorschau-Version und/oder des Repositorys). Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen, die Nutzung erheblich beeinträchtigenden Mängel vorliegen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
9.2 Hinweis — gesondert hervorgehoben (Abnahmefiktion im B2B-Verkehr): Nimmt der Auftraggeber das bereitgestellte Werk nicht binnen zehn Werktagen ab und teilt er innerhalb dieser Frist auch keine konkreten wesentlichen Mängel schriftlich mit, oder nutzt er das Werk produktiv (insbesondere durch Live-Schaltung unter seiner Domain), so gilt das Werk als abgenommen.
9.3 Mit Abnahme wird die Restzahlung (§5.3) fällig. Die Übergabe des Quellcodes/Repositorys sowie das endgültige Live-Schalten erfolgen nach vollständiger Zahlung (§6.2, §6.3).
§10 Änderungswünsche, Nachbestellungen, Entwicklungs-Stunden
10.1 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (insbesondere zusätzliche Funktionen, Designänderungen, neue Sektionen oder Inhalte), sind nicht vom Basisauftrag umfasst und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
10.2 Aufwandsbezogene Leistungen (Entwicklungs-Stunden) werden nach tatsächlichem Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz der Preisliste abgerechnet. Auf Wunsch nennt die Auftragnehmerin vorab eine unverbindliche Aufwandsschätzung; diese ist kein Fixpreis.
10.3 Nach Übergabe gebuchte Zusatzleistungen (Nachbestellungen) werden als eigener Auftrag behandelt; diese AGB gelten sinngemäß.
§11 Managed-Hosting (Dauerleistung) — Leistungsinhalt, Grenzen, Laufzeit
11.1 Leistungsinhalt. Managed-Hosting ist eine optionale, monatlich abgerechnete Dauerleistung. Die Auftragnehmerin betreibt die Website im üblichen Umfang für den Auftraggeber. Dies umfasst nach Maßgabe des technisch Erforderlichen und Zumutbaren insbesondere: das Bereitstellen/Deployen der Website bei einem Infrastruktur-Anbieter (derzeit insbesondere Vercel und — soweit erforderlich — Supabase), das Vorhalten des Repositorys (derzeit GitHub), das Einspielen von Updates und das Schließen bekannt gewordener Sicherheitslücken (CVE-Patches), sowie das Bemühen um Behebung von Störungen. Der Auftraggeber muss hierfür selbst keine Konten verwalten oder technischen Eingriffe vornehmen.
11.2 Soweit das konkrete Setup des Auftraggebers kostenpflichtige Tarife der eingesetzten Infrastruktur-Anbieter erfordert, trägt die Auftragnehmerin diese Kosten aus dem monatlichen Entgelt. Übersteigt der durch das Setup verursachte Aufwand den durch das Entgelt gedeckten Rahmen erheblich, kann die Auftragnehmerin eine Anpassung gemäß §11.5 vornehmen oder das Verhältnis gemäß §11.6 beenden.
11.3 Hinweis — gesondert hervorgehoben (Art der Leistung). Das Managed-Hosting ist eine Bemühensleistung (Sorgfalts-, kein Erfolgsschuldverhältnis). Die Auftragnehmerin schuldet das fachgerechte Tätigwerden eines sorgfältigen Betreibers nach dem Stand der Technik, ausdrücklich aber keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere bestehen keine Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit/Uptime, kein Service-Level-Agreement und keine Garantie für Sicherheit oder Unverletzlichkeit gegen Angriffe. Reaktions- und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem Zumutbaren; eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesichert.
11.4 Hinweis — gesondert hervorgehoben (Grenzen der Verantwortung). Die eingesetzten Infrastruktur-, Plattform- und Repository-Anbieter (z. B. Vercel, Supabase, GitHub) sind eigenständige Dritte; die Auftragnehmerin betreibt deren Systeme nicht selbst. Die Auftragnehmerin haftet daher nicht für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle, Kompromittierungen oder Datenabflüsse, die auf der Ebene dieser Dritten eintreten, für hochentwickelte oder bislang unbekannte Angriffe (z. B. Zero-Day-Angriffe) sowie für Ereignisse höherer Gewalt — soweit die Auftragnehmerin den Vorfall nicht durch eigenes Verschulden in dem nach §16 verbleibenden Umfang zu vertreten hat. Maßstab ist die Sorgfalt eines fachkundigen menschlichen Betreibers, nicht die eines spezialisierten Sicherheits-Forschungsteams. Die Behebung eines eingetretenen Vorfalls erfolgt nach besten Kräften im Rahmen des Zumutbaren.
11.5 Hinweis — gesondert hervorgehoben (Preisänderung). Die Auftragnehmerin kann das monatliche Entgelt mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Monatsende ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht bzw. nutzt er die Leistung nicht über das Wirksamwerden hinaus, gilt die Änderung als angenommen; andernfalls kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
11.6 Laufzeit und Kündigung. Das Managed-Hosting wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich mangels Kündigung jeweils um einen Monat. Es kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Beendigung entfallen die laufenden Betreiberleistungen; der Auftraggeber besitzt den Quellcode bereits (§14) und ist ab Beendigung selbst für Betrieb, Updates und Sicherheit verantwortlich. Die Auftragnehmerin unterstützt eine geordnete Übergabe im zumutbaren Rahmen.
11.7 Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die auf der Website verarbeiteten Inhalte und Daten (§19) und ist verpflichtet, ein für sein Geschäftsrisiko angemessenes Versicherungsniveau (insbesondere Betriebs-/Berufshaftpflicht und, soweit einschlägig, eine Cyber-Versicherung) zu unterhalten. Das Managed-Hosting ist ein technologisches Sicherheitsnetz und ersetzt keine Versicherung. Für eigene, vom Auftraggeber eingestellte oder hochgeladene Daten obliegt diesem die Datensicherung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§12 Kreativ- und Partnerleistungen
12.1 Kreativleistungen — insbesondere Logo-/Branding-/Corporate- Identity-Leistungen, Foto-Shootings und professionelle Texterstellung — werden durch ein unabhängiges Partnerunternehmen erbracht (Agenturpartner; siehe Impressum). Die Auftragnehmerin tritt insoweit als Vermittlerin und Koordinatorin auf.
12.2 Für die fachgerechte Erbringung der Kreativleistungen ist das jeweilige Partnerunternehmen verantwortlich; für diese Leistungen können dessen eigene Geschäftsbedingungen gelten, die dem Auftraggeber vor Beauftragung zur Kenntnis gebracht werden. Eine eigene Erfolgshaftung der Auftragnehmerin für die inhaltliche Qualität der Kreativleistungen besteht im Rahmen des §16 nur, soweit sie diese selbst erbringt.
§13 Drittleistungen und Drittanbieter
13.1 Soweit für die Leistungserbringung Dienste Dritter eingesetzt oder vermittelt werden (z. B. Hosting-Infrastruktur, Domain-Registrierung, Datenbank-Dienste), gelten für diese die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistung oder Bedingungen dieser Dritten; §16 bleibt unberührt.
13.2 Verwendete Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen (überwiegend MIT, Apache 2.0 o. ä.). Eine Einräumung von Rechten an solchen Komponenten erfolgt nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz (§14.4).
§14 Nutzungs- und Verwertungsrechte
14.1 Nach österreichischem Urheberrecht ist das Urheberrecht selbst nicht übertragbar (§23 Abs 3 UrhG). Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber daher mit vollständiger Zahlung (§6.3) an den eigens für ihn geschaffenen Werkleistungen (insbesondere Code und Design der Website) ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Werknutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, öffentlichen Zurverfügungstellung sowie zur Bearbeitung und Weiterentwicklung (§§24, 33 UrhG) — auch durch Dritte. Der Auftraggeber erhält das Eigentum an den übergebenen Werkstücken/Dateien einschließlich des Repositorys; ein Vendor-Lock-in besteht nicht.
14.2 Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Bausteine, Vorlagen und das Know-how der Auftragnehmerin, die nicht eigens für den Auftraggeber geschaffen wurden, verbleiben bei der Auftragnehmerin; hieran wird dem Auftraggeber ein einfaches, für den Betrieb der Website erforderliches Nutzungsrecht eingeräumt.
14.3 Die Urheberpersönlichkeitsrechte der Urheber (insbesondere §§19, 20, 21 UrhG) bleiben unberührt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das erstellte Werk als Referenz zu nennen und in ihrem Portfolio zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.
14.4 An Open-Source- und sonstigen Drittkomponenten kann die Auftragnehmerin nur Rechte im Umfang der jeweiligen Lizenz einräumen. Der Auftraggeber akzeptiert die jeweiligen Lizenzbedingungen.
§15 Gewährleistung, Rügeobliegenheit, Aktualisierung, Bug-Fixes
15.1 Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass das Werk zum Zeitpunkt der Übergabe der vereinbarten Beschaffenheit (Leistungsbeschreibung, §3) entspricht (§§922 ff, 1167 ABGB).
15.2 Hinweis — gesondert hervorgehoben (Gewährleistungsfrist im B2B-Verkehr): Die Gewährleistungsfrist wird gegenüber Unternehmern auf zwölf Monate ab Übergabe verkürzt (§933 Abs 4 ABGB). Die gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Hervorkommen innerhalb von sechs Monaten wird auf den nach dem Gesetz zulässigen Mindestumfang reduziert.
15.3 Hinweis — gesondert hervorgehoben (Rügeobliegenheit im B2B-Verkehr): Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen acht Tagen, später hervorkommende Mängel unverzüglich nach ihrem Hervorkommen, schriftlich und konkret zu rügen (§377 UGB). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt das Werk als genehmigt; der Auftraggeber verliert insoweit Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus dem Mangel selbst. Dies gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegenen Mängeln.
15.4 Inhalt und Grenzen der Fehlerbehebung („unbegrenzte Bug-Fixes", §3.4). Die im Basispreis enthaltene Fehlerbehebung gilt zeitlich und zahlenmäßig unbegrenzt, jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen und Grenzen:
- Erfasst sind ausschließlich echte Fehler des von der Auftragnehmerin ausgelieferten Codes/Werks, also Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit (Leistungsbeschreibung).
- Nicht erfasst sind insbesondere: neue Funktionen, Inhalts- und Designänderungen oder sonstige Erweiterungen (diese sind Leistungen nach §10); Fehlfunktionen infolge von Änderungen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte am Code/Repository, an Inhalten oder an der Konfiguration vorgenommen haben; Fehlfunktionen infolge von Änderungen externer Dienste, Browser, Endgeräte oder Standards; Fehler infolge unsachgemäßer Nutzung oder fehlender Aktualisierung (außerhalb des Managed-Hostings).
- Für Bereiche, die der Auftraggeber oder Dritte selbst verändert haben, entfällt die Zusage hinsichtlich der hierdurch betroffenen Funktionen.
- Die Behebung erfolgt aus der Ferne, nach besten Kräften und innerhalb angemessener Frist; eine bestimmte Bearbeitungszeit wird nicht zugesichert.
- Die Fehlerbehebung ist eine freiwillige, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Kulanzleistung und begründet keine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere keine Haftung für Folge- oder Vermögensschäden (§16).
15.5 Aktualisierungspflicht bei digitalen Komponenten. Soweit eine Leistung eine fortlaufend bereitgestellte digitale Komponente enthält, für die eine gesetzliche Aktualisierungspflicht besteht (vgl. §7 VGG, auch im B2B-Verkehr für solche Komponenten), werden die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen im Rahmen eines bestehenden Managed-Hosting-Verhältnisses bereitgestellt. Besteht kein Managed-Hosting, obliegt das Einspielen von Aktualisierungen dem Auftraggeber; die Auftragnehmerin weist hierauf hin.
15.6 Im Gewährleistungsfall hat die Auftragnehmerin das Recht auf Verbesserung (Nachbesserung) innerhalb angemessener Frist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Mängel durch Dritte beheben zu lassen und die Kosten zu verrechnen, außer die Auftragnehmerin ist mit der Verbesserung in Verzug.
§16 Haftung und Risikoverteilung
16.1 Hinweis — gesondert hervorgehoben. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außerhalb der in 16.4 genannten Fälle — ausgeschlossen.
16.2 Hinweis — gesondert hervorgehoben (Haftungshöchstbetrag). Die Haftung der Auftragnehmerin ist — außerhalb der in 16.4 genannten Fälle — der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung beschränkt, bei Dauerleistungen auf das für die betroffene Leistung in den letzten zwölf Monaten gezahlte Entgelt.
16.3 Ausgeschlossen ist — außerhalb der in 16.4 genannten Fälle — die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden sowie für Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber.
16.4 Unberührt bleiben die zwingende Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§9 PHG — ein Ausschluss oder eine Beschränkung im Voraus ist unzulässig) sowie die Haftung für Vorsatz. Diese kann durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
16.5 Für Inhalte und Materialien, die der Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben hat, haftet ausschließlich der Auftraggeber (§7, §17). Die Auftragnehmerin haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Inhalte.
16.6 Risikoverteilung. Die Auftragnehmerin erbringt technische Leistungen nach bestem fachlichen Bemühen; sie ist kein Versicherer und übernimmt nicht das Geschäftsrisiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt sein unternehmerisches Risiko selbst und hat es durch geeignete Versicherungen abzudecken (§11.7).
16.7 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Auftragnehmerin.
§17 Inhaltsverantwortung, Berufs- und Werberecht, Freistellung
17.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Website, insbesondere für die Einhaltung des ärztlichen Werberechts (§53 Ärztegesetz und der Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer „Arzt und Öffentlichkeit"), der Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes und des jeweiligen Berufskodex, des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts, des Urheber- und Kennzeichenrechts sowie des Datenschutzrechts.
17.2 Die Auftragnehmerin schuldet keine rechtliche Prüfung oder Beratung zu diesen Inhalten und gibt keine Zusicherung über deren berufs- oder werberechtliche Zulässigkeit ab.
17.3 Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter, Behörden und Standesvertretungen schad- und klaglos, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten oder aus dem Betrieb seiner Website resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung.
§18 Barrierefreiheit (WCAG / BaFG)
18.1 Die Auftragnehmerin erstellt die Website nach dem vereinbarten Konformitätsziel — sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben: WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA — bezogen auf den Auslieferungszustand und die von der Auftragnehmerin selbst erstellten Inhalte und Funktionen.
18.2 Nicht umfasst sind eingebettete oder nachträglich vom Auftraggeber oder Dritten eingestellte Inhalte sowie Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit, die durch spätere Änderungen, Inhalte oder Drittkomponenten entstehen.
18.3 Ob und in welchem Umfang den Auftraggeber gesetzliche Barrierefreiheitspflichten treffen (insbesondere nach dem Barrierefreiheitsgesetz — BaFG), richtet sich nach den Verhältnissen des Auftraggebers (z. B. Unternehmensgröße, Art der angebotenen Dienste). Die Beurteilung und Einhaltung dieser Pflichten obliegt dem Auftraggeber als Betreiber der Website. Die Auftragnehmerin unterstützt durch Umsetzung des vereinbarten technischen Standards.
§19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
19.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Auftragnehmerin im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit (z. B. Bestellabwicklung) ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
19.2 Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere bei Managed-Hosting, Buchungs-/Terminmodulen oder Kontaktformularen auf der Website des Auftraggebers), ist der Auftraggeber Verantwortlicher und die Auftragnehmerin Auftragsverarbeiterin. In diesem Fall wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO geschlossen, der diesen AGB vorgeht. Bei Gesundheitsdaten (Art 9 DSGVO) hat der Auftraggeber für eine zulässige Rechtsgrundlage zu sorgen.
§20 Geheimhaltung
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich geboten ist. Zugangsdaten sind von beiden Seiten sicher zu verwahren.
§21 Storno und Rücktritt
21.1 Storniert der Auftraggeber den Auftrag nach Vertragsabschluss ohne von der Auftragnehmerin zu vertretenden Grund, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt; sie muss sich anrechnen lassen, was sie sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben absichtlich versäumt (§1168 ABGB). Bereits erbrachte Leistungen und getätigte Auslagen sind jedenfalls zu vergüten.
21.2 Das Recht beider Parteien zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dauerleistungen werden gemäß §11.6 beendet.
§22 Sonderbestimmungen für Verbraucher (Fallback)
22.1 Dieser Paragraph gilt ausschließlich, falls ein Auftraggeber den Vertrag ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des KSchG abschließt. Klauseln dieser AGB, die gegenüber Verbrauchern unzulässig wären (insbesondere Abnahmefiktion, Verkürzung der Gewährleistung, Rügeobliegenheit, Haftungs- und Gerichtsstands- klauseln), gelten gegenüber Verbrauchern nicht; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.
22.2 Rücktrittsrecht. Verbraucher haben bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (§11 FAGG). Bei Dienst- und Werkleistungen läuft die Frist ab Vertragsabschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an meine@gsunde.website; es kann das gesetzliche Muster-Widerrufs- formular verwendet werden.
22.3 Vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts. Wünscht der Verbraucher den Beginn der Leistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist, fordert die Auftragnehmerin ihn auf, dem ausdrücklich zuzustimmen und zur Kenntnis zu nehmen, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§10, §18 Abs 1 Z 1 FAGG). Für nach Kundenspezifikation angefertigte bzw. eindeutig personalisierte Werke besteht kein Rücktrittsrecht (§18 Abs 1 Z 3 FAGG). Tritt der Verbraucher vor vollständiger Erfüllung zurück, hat er ein dem bereits erbrachten Teil entsprechendes angemessenes Entgelt zu zahlen.
22.4 Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4 % p. a. (§1000 Abs 1, §1333 ABGB) statt §6.1.
22.5 Alternative Streitbeilegung. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher können sich an die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (verbraucherschlichtung.at) wenden. (Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis darauf erfolgt daher nicht.)
22.6 Gegenüber Verbrauchern gilt keine die gesetzlichen Gerichts- stände verdrängende Gerichtsstandsvereinbarung (§14 KSchG); es gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten und die zwingenden Schutzbestimmungen des Wohnsitzstaates (Art 6 Rom-I-VO).
§23 Änderungen dieser AGB
23.1 Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Abschluss angenommene Fassung. Für neue Bestellungen gilt die jeweils aktuelle Fassung.
23.2 Bei Dauerleistungen kann die Auftragnehmerin diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen ändern. Der Auftraggeber wird auf die Änderung sowie auf sein Widerspruchs- und Kündigungsrecht ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; andernfalls kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§24 Schlussbestimmungen
24.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Schutzbestimmungen zum Vorteil von Verbrauchern bleiben unberührt (§22).
24.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. §22.6 (Verbraucher) bleibt unberührt.
24.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); dies gilt auch für ein Abgehen vom Textformerfordernis.
24.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung im gesetzlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt anstelle einer unzulässigen Bestimmung die gesetzliche Regelung.