Barrierefrei ist bei uns nicht Extra.Sondern Standard.
Das BGStG verbietet Diskriminierung auf Arztwebsites – für alle Ordinationen, unabhängig von der Größe. Das BaFG gilt für die meisten Kleinstordinationen gar nicht. Jede gsunde Website erfüllt WCAG 2.2 AA und schützt Sie damit nach beiden Gesetzen – getestet von einem echten Menschen.
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- BGStG gilt
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Barrierefreiheit: Welche Gesetze gelten wirklich?
Das BGStG(Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz) gilt seit 2006 für alle Ordinationen – ohne Ausnahme für Kleinstbetriebe. Es verbietet Diskriminierung beim Zugang zu öffentlich zugänglichen Dienstleistungen, wozu Websites ausdrücklich zählen. Das BaFG (Barrierefreiheitsgesetz, seit 28.6.2025) ist für die meisten Einzelordinationen als Kleinstunternehmen gar nicht anwendbar. Der technische Maßstab für beide: WCAG 2.2 AA.
Welche Gesetze gelten für Arztwebsites?
BGStG, BaFG, WZG – was wirklich für Ihre Ordination relevant ist, in vier klaren Punkten.
BGStG: gilt seit 2006 für alle Ordinationen
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verbietet Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen – ausdrücklich auch für Websites (§ 6 Abs. 5 BGStG). Es gilt unabhängig von Unternehmensgröße, also für jede Einzelordination. Bei Verstößen droht ein Schlichtungsverfahren; die Rechtsprechung hat rund 1.000 Euro Mindest-Schadenersatz als angemessen befunden.
BaFG: für die meisten Kleinstordinationen nicht anwendbar
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, seit 28.6.2025) erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und bis 2 Mio. Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen vollständig ausgenommen (§ 6 BaFG). Die meisten Einzelordinationen fallen darunter.
Wann das BaFG trotzdem gilt
Wer als Praxis Produkte über die Website verkauft (Webshop) oder als größere Einrichtung – Gruppenpraxis ab 10 Mitarbeitenden, PVE, Ambulatorium – eine Online-Terminbuchung anbietet, muss das BaFG ernst nehmen. Dann sind Barrierefreiheitserklärung und WCAG-Konformität Pflicht.
Der gemeinsame technische Maßstab: WCAG 2.2 AA
Sowohl BGStG als auch BaFG orientieren sich an denselben Zugänglichkeitsprinzipien. Die EU-Norm EN 301 549 verlangt WCAG 2.1 AA; wir bauen standardmäßig nach WCAG 2.2 AA – dem aktuelleren Standard, der 2.1 vollständig abdeckt.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die individuelle BGStG- und BaFG-Betroffenheit Ihrer Ordination hängt vom Einzelfall ab.
Warum sich Barrierefreiheit immer auszahlt
Auch ohne gesetzliche Pflicht: Diese vier Gründe gelten für jede Ordination.
Mehr Patient:innen erreichen
Rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt mit einer Beeinträchtigung – dazu kommen ältere Patient:innen, denen kleine Schrift und schwache Kontraste zu schaffen machen. Barrierefreiheit ist gelebte Patientenfreundlichkeit.
Besser gefunden werden
Klare Struktur, saubere Überschriften, beschriftete Bilder: Was Screenreadern hilft, hilft auch Google und KI-Assistenten beim Verstehen Ihrer Seite. Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang.
Über dem gesetzlichen Maßstab
Das BaFG verlangt WCAG 2.1 AA, das BGStG orientiert sich an denselben Zugänglichkeitsprinzipien. Wir setzen WCAG 2.2 AA um - den aktuelleren Standard, der 2.1 vollständig abdeckt. Sie sind damit nach beiden Gesetzen auf der sicheren Seite.
Von einem Menschen getestet
Automatische Tools finden nur einen Teil der Barrieren. Jede fertige Website wird von einer echten Person per Screenreader durchgetestet - Navigation, Formulare, Terminanfrage.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Ist eine barrierefreie Website für Arztpraxen Pflicht?
Was bedeutet WCAG 2.2 AA konkret?
Reicht ein automatisches Prüf-Tool oder ein Overlay-Widget?
Gilt das BaFG auch für meine bestehende Website?
Was kostet eine barrierefreie Praxis-Website?
Woher weiß ich, ob meine Ordination unter das BaFG fällt?
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