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Barrierefrei ist bei uns nicht Extra.Sondern Standard.

Das BGStG verbietet Diskriminierung auf Arztwebsites – für alle Ordinationen, unabhängig von der Größe. Das BaFG gilt für die meisten Kleinstordinationen gar nicht. Jede gsunde Website erfüllt WCAG 2.2 AA und schützt Sie damit nach beiden Gesetzen – getestet von einem echten Menschen.

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Barrierefreiheit: Welche Gesetze gelten wirklich?

Das BGStG(Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz) gilt seit 2006 für alle Ordinationen – ohne Ausnahme für Kleinstbetriebe. Es verbietet Diskriminierung beim Zugang zu öffentlich zugänglichen Dienstleistungen, wozu Websites ausdrücklich zählen. Das BaFG (Barrierefreiheitsgesetz, seit 28.6.2025) ist für die meisten Einzelordinationen als Kleinstunternehmen gar nicht anwendbar. Der technische Maßstab für beide: WCAG 2.2 AA.

Welche Gesetze gelten für Arztwebsites?

BGStG, BaFG, WZG – was wirklich für Ihre Ordination relevant ist, in vier klaren Punkten.

BGStG: gilt seit 2006 für alle Ordinationen

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verbietet Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen – ausdrücklich auch für Websites (§ 6 Abs. 5 BGStG). Es gilt unabhängig von Unternehmensgröße, also für jede Einzelordination. Bei Verstößen droht ein Schlichtungsverfahren; die Rechtsprechung hat rund 1.000 Euro Mindest-Schadenersatz als angemessen befunden.

BaFG: für die meisten Kleinstordinationen nicht anwendbar

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, seit 28.6.2025) erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und bis 2 Mio. Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen vollständig ausgenommen (§ 6 BaFG). Die meisten Einzelordinationen fallen darunter.

Wann das BaFG trotzdem gilt

Wer als Praxis Produkte über die Website verkauft (Webshop) oder als größere Einrichtung – Gruppenpraxis ab 10 Mitarbeitenden, PVE, Ambulatorium – eine Online-Terminbuchung anbietet, muss das BaFG ernst nehmen. Dann sind Barrierefreiheitserklärung und WCAG-Konformität Pflicht.

Der gemeinsame technische Maßstab: WCAG 2.2 AA

Sowohl BGStG als auch BaFG orientieren sich an denselben Zugänglichkeitsprinzipien. Die EU-Norm EN 301 549 verlangt WCAG 2.1 AA; wir bauen standardmäßig nach WCAG 2.2 AA – dem aktuelleren Standard, der 2.1 vollständig abdeckt.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die individuelle BGStG- und BaFG-Betroffenheit Ihrer Ordination hängt vom Einzelfall ab.

Warum sich Barrierefreiheit immer auszahlt

Auch ohne gesetzliche Pflicht: Diese vier Gründe gelten für jede Ordination.

Mehr Patient:innen erreichen

Rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt mit einer Beeinträchtigung – dazu kommen ältere Patient:innen, denen kleine Schrift und schwache Kontraste zu schaffen machen. Barrierefreiheit ist gelebte Patientenfreundlichkeit.

Besser gefunden werden

Klare Struktur, saubere Überschriften, beschriftete Bilder: Was Screenreadern hilft, hilft auch Google und KI-Assistenten beim Verstehen Ihrer Seite. Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang.

Über dem gesetzlichen Maßstab

Das BaFG verlangt WCAG 2.1 AA, das BGStG orientiert sich an denselben Zugänglichkeitsprinzipien. Wir setzen WCAG 2.2 AA um - den aktuelleren Standard, der 2.1 vollständig abdeckt. Sie sind damit nach beiden Gesetzen auf der sicheren Seite.

Von einem Menschen getestet

Automatische Tools finden nur einen Teil der Barrieren. Jede fertige Website wird von einer echten Person per Screenreader durchgetestet - Navigation, Formulare, Terminanfrage.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Ist eine barrierefreie Website für Arztpraxen Pflicht?
Ja – und das gilt für jede Ordination: Das BGStG (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz) verbietet seit 2006 Diskriminierung beim Zugang zu öffentlich zugänglichen Dienstleistungen, ausdrücklich auch auf Websites (§ 6 Abs. 5 BGStG). Das BaFG (Barrierefreiheitsgesetz, seit 28.6.2025) gilt zusätzlich für E-Commerce-Websites, aber Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und bis 2 Mio. Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für die meisten Einzelordinationen gilt also das BGStG, nicht das BaFG. WCAG 2.2 AA schützt Sie nach beiden Gesetzen.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA konkret?
Die Web Content Accessibility Guidelines definieren, wie Websites für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar werden: ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift, vollständige Tastaturbedienung, beschriftete Formulare und Bilder, klare Struktur. Stufe AA ist der international übliche Standard und der Maßstab der EU-Norm EN 301 549.
Reicht ein automatisches Prüf-Tool oder ein Overlay-Widget?
Nein. Automatische Tools erkennen nur einen Teil der Barrieren, und nachträglich übergestülpte Overlay-Widgets beheben die Probleme im Code nicht. Verlässlich ist nur barrierefreie Umsetzung von Grund auf plus Test durch einen Menschen – genau so arbeiten wir.
Gilt das BaFG auch für meine bestehende Website?
Für Dienstleistungen, die schon vor dem 28. Juni 2025 bestanden, sieht das Gesetz Übergangsfristen vor. Wer allerdings eine neue Website launcht oder die Terminbuchung neu einführt, sollte Barrierefreiheit von Anfang an einplanen – eine Nachrüstung ist fast immer teurer als der richtige Aufbau.
Was kostet eine barrierefreie Praxis-Website?
Bei gsunde.website ist Barrierefreiheit kein Aufpreis, sondern Standard: Jede fertige Website wird nach WCAG 2.2 AA umgesetzt und von einem Menschen per Screenreader getestet. Ab einmalig €790 zzgl. USt, kein Abo.
Woher weiß ich, ob meine Ordination unter das BaFG fällt?
Grob gilt: Bietet Ihre Website Verbraucher-Dienstleistungen elektronisch an (z. B. Online-Buchung oder -Bezahlung) und beschäftigt Ihre Praxis zehn oder mehr Personen bzw. liegt über 2 Mio. Euro Umsatz, sollten Sie das BaFG ernst nehmen. Die verbindliche Einordnung Ihrer Pflichten kann nur eine Rechtsberatung leisten – wir bauen so, dass die Frage technisch keine Rolle mehr spielt.

Verwandte Themen: DSGVO für Arzt-Websites, Webdesign für Ärzte und alle häufigen Fragen.

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