Blog · 17. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
Website für Psychotherapeut:innen: Datenschutz und das PthG 2024
Diskretion als Designprinzip: Was das Psychotherapiegesetz 2024 für den Webauftritt bedeutet und wie eine Therapie-Website ohne US-Tracker gebaut wird.
Eine Website für Psychotherapeut:innen muss die Diskretion schützen, die auch im Therapieraum gilt: keine US-Tracker, keine Social-Media-Pixel, Schriften vom eigenen Server, Hosting in der EU – und ein Kontaktformular ohne Anamnese-Felder. Inhaltlich verlangt das Berufsrecht sachliche Information statt Werbeversprechen. Wie beides zusammen eine vertrauenswürdige Therapie-Website ergibt, lesen Sie hier.
Warum schon der Besuch Ihrer Website sensibel ist
Wer die Website einer Orthopädie-Ordination aufruft, verrät wenig über sich. Wer die Website einer Psychotherapeutin aufruft, potenziell viel: dass er oder sie über eine Therapie nachdenkt – also möglicherweise unter einer psychischen Belastung steht. Diese Information entsteht, bevor das erste Wort gewechselt wurde. Allein der Seitenaufruf ist eine sensible Tatsache.
Genau hier liegt das Problem vieler Therapie-Websites: Sie sind technisch gebaut wie ein Online-Shop. Ein Statistik-Tool eines US-Konzerns protokolliert jeden Besuch, ein Social-Media-Pixel meldet ihn an ein Werbenetzwerk, extern geladene Schriften übertragen die IP-Adresse an einen Drittserver. Für die Besucherin heißt das: Ihr Interesse an Psychotherapie wandert in Werbeprofile, auf die weder sie noch die Therapeutin je wieder Einfluss haben. Wer nach einer solchen Recherche wochenlang Werbung für Achtsamkeits-Apps sieht, weiß, was passiert ist.
Rechtlich ist das keine Grauzone-Romantik: Gesundheitsdaten zählen nach der DSGVO zu den besonders geschützten Datenkategorien, und schon aus dem Besuchsverhalten lassen sich einschlägige Rückschlüsse ziehen. Für Beschwerden ist in Österreich die Datenschutzbehörde zuständig. Diskretion ist bei Therapie-Websites deshalb kein nettes Extra, sondern das Designprinzip, an dem sich jede technische Entscheidung messen lassen muss.
Was daraus technisch folgt
- Keine US-Tracker: Besucherstatistik ist bei einer Therapie-Website verzichtbar – oder sie läuft über eine datensparsame, in der EU betriebene Lösung ohne Cookies und ohne Weitergabe an Werbekonzerne. Ein klassisches US-Analyse-Tool hat auf dieser Art von Website nichts verloren.
- Keine Social-Media-Pixel: Ein Pixel verknüpft den Besuch mit dem Social-Media-Profil der Besucherin. Bei einer Therapie-Website ist genau das die Information, die niemanden etwas angeht.
- Schriften lokal laden: Extern eingebundene Webfonts übertragen bei jedem Aufruf die IP-Adresse an den Schriften-Server. Die Lösung ist simpel: Schriftdateien liegen auf dem eigenen Server und werden von dort ausgeliefert.
- EU-Hosting: Liegt der Server in der EU, entfallen die Drittlands-Fragen, die US-Hosting mit sich bringt. Der Serverstandort ist eine einmalige Entscheidung mit dauerhafter Wirkung.
- Kein Cookie-Banner nötig: Wer keine Tracking-Cookies setzt, braucht auch keine Einwilligung dafür. Eine datensparsam gebaute Website kommt ohne Banner aus – das wirkt nicht nur seriöser, es ist auch das ehrlichere Signal an Menschen, die gerade Vertrauen fassen wollen.
So prüfen Sie Ihre bestehende Website in fünf Minuten
Öffnen Sie Ihre Website in einem privaten Browserfenster und werfen Sie einen Blick in die Netzwerk-Ansicht der Entwicklerwerkzeuge (Taste F12, Reiter „Netzwerk“). Jede Anfrage an eine fremde Domain ist ein Kandidat: Analyse-Dienste, Werbenetzwerke, Schriften-Server, Video-Einbettungen. Taucht dort ein US-Werbekonzern auf, erfährt der auch von jedem Besuch. Ein Sonderfall sind eingebettete interaktive Karten: Sie laden oft Tracker mit. Die diskretere Wahl ist ein statisches Anfahrtsbild, das erst auf Klick zum Kartendienst führt.
Die allgemeinen DSGVO-Pflichten einer Gesundheits-Website – Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte – haben wir in den DSGVO-Grundlagen für Arzt-Websites zusammengefasst; sie gelten für Psychotherapeut:innen genauso.
Das Psychotherapiegesetz 2024 als Rahmen
Mit dem Psychotherapiegesetz 2024 hat Österreich das Berufsrecht der Psychotherapie neu geordnet und professionalisiert – von der Ausbildung bis zu den Berufspflichten. Für den Webauftritt sind zwei Grundgedanken zentral, die das Berufsrecht prägen: die Verschwiegenheitspflicht und das Gebot sachlicher Information.
Verschwiegenheit endet nicht an der Tür des Therapieraums. Eine Website darf nichts enthalten, was Rückschlüsse auf einzelne Klient:innen zulässt – keine Fallbeschreibungen, keine Danksagungen mit Namen, keine Fotos aus laufenden Gruppen. Sachliche Information heißt: Methode, Qualifikation und Rahmenbedingungen beschreiben, statt Heilung zu versprechen. Beides ist keine Einschränkung, sondern eine Stilvorgabe, die guten Therapie-Websites ohnehin entspricht.
Den Gesetzestext können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachlesen; berufspraktische Informationen bietet der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Für die konkrete Auslegung im Einzelfall sind Berufsverband und Rechtsberatung die richtigen Adressen – nicht ein Blogartikel.
Was auf eine Therapie-Website gehört
Menschen, die eine Therapie suchen, haben konkrete Fragen. Die Website beantwortet sie, bevor der erste Anruf nötig ist:
- Methode und Arbeitsweise: Welche anerkannte Methode Sie anwenden und wie eine Einheit abläuft – in verständlicher Sprache, nicht im Fachjargon der Ausbildung.
- Setting: Einzel-, Paar- oder Gruppentherapie, online oder in der Praxis, Sprachen, Zielgruppen wie Erwachsene oder Jugendliche. Je klarer das Setting, desto passender die Anfragen.
- Kosten und Kostenzuschuss: Das Honorar pro Einheit transparent nennen, dazu der Hinweis, dass Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss leisten. Konkrete Zuschussbeträge ändern sich – besser auf die jeweilige Kasse verweisen, statt veraltete Zahlen stehen zu haben.
- Ablauf des Erstgesprächs: Wie nimmt man Kontakt auf, was passiert im Erstgespräch, wie lange dauert es, was kostet es, wie kurzfristig gibt es Termine? Diese Absätze senken die Hemmschwelle mehr als jedes Foto.
- Räumlichkeiten und Erreichbarkeit: Fotos der Praxisräume zeigen, wohin man kommt – das baut Unsicherheit ab. Dazu Adresse, Anfahrt und ein Hinweis zur barrierefreien Erreichbarkeit.
Was nicht auf die Website gehört
Genauso wichtig ist, was fehlt. Erfolgsversprechen („Nach zehn Einheiten geht es Ihnen besser“) sind mit dem Gebot sachlicher Information unvereinbar und wirken auf informierte Klient:innen abschreckend. Patientengeschichten und Testimonials sind selbst anonymisiert riskant: Betroffene können sich wiedererkennen, Dritte können Rückschlüsse ziehen, und Werbung mit Einzelfällen ist im Gesundheitsbereich generell heikel. Auch Selbsttests, die Eingaben speichern, erzeugen Gesundheitsdaten ohne Behandlungsverhältnis – und damit Pflichten, die der Nutzen nie aufwiegt.
Das Kontaktformular: weniger ist mehr
Der häufigste Fehler auf Therapie-Websites ist ein Kontaktformular, das eine halbe Anamnese abfragt: „Was ist Ihr Anliegen?“, „Bestehen Diagnosen?“, „Nehmen Sie Medikamente?“ Jedes dieser Felder erzeugt Gesundheitsdaten, bevor überhaupt ein Behandlungsverhältnis besteht – Daten, die gespeichert, geschützt und gelöscht werden müssen, oft über ein Formular-Plugin, dessen Datenweg niemand geprüft hat.
Die bessere Variante: Name, eine Kontaktmöglichkeit und die gewünschte Erreichbarkeit. Optional ein freies Nachrichtenfeld mit dem sichtbaren Hinweis, keine sensiblen Details zu schreiben – alles Inhaltliche gehört ins Erstgespräch, nicht in ein Webformular. Verschlüsselte Übertragung ist selbstverständlich. Und weil manche Menschen lieber anrufen: Telefonzeiten als gleichwertige Alternative anbieten.
Denken Sie die Diskretion bis in die Antwort weiter: Eine automatische Bestätigungs-Mail mit dem Betreff „Ihre Therapie-Anfrage“ kann in einem gemeinsam genutzten Postfach oder in der Vorschau am Sperrbildschirm mehr verraten, als der Person lieb ist. Neutrale Betreffzeilen und die Frage nach der gewünschten Kontaktart lösen das mit null Aufwand.
Fazit
Eine gute Therapie-Website ist ruhig, klar und technisch so gebaut, dass der Besuch niemanden etwas angeht: keine US-Tracker, keine Pixel, lokale Schriften, EU-Hosting, ein schlankes Kontaktformular. Das Psychotherapiegesetz 2024 gibt den berufsrechtlichen Rahmen vor – sachlich informieren, verschwiegen bleiben – und eine diskret gebaute Website setzt genau das technisch um. Wie eine solche Website in der Praxis aussieht, zeigen wir auf der Seite Website für Therapeut:innen; alle Konditionen stehen auf der Preise-Seite: ab €790, ohne Abo. Dieser Artikel gibt Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung.