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Förderung für Ihre Praxis-Website.Erst ansuchen. Dann beauftragen.

KMU.DIGITAL fördert die Digitalisierung kleiner Unternehmen - getragen von WKO und Bund, mit zertifizierter Beratung und Umsetzungsförderung. Auch eine Ordinations-Website kann so ein Projekt sein. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Beauftragung stehen. Wie das abläuft, lesen Sie hier.

Mit Handschlagqualität. 50 % Anzahlung, 50 % bei Übergabe.

Praxiswebsite im Überblick

€790einmalig zzgl. USt, kein Abo
Stufen: Beratung + Umsetzung
2
ansuchen, dann beauftragen
Vorher
Träger, gemeinsam mit dem Bund
WKO
Wirtschaftsagentur zusätzlich
Wien

Wie funktioniert die KMU.DIGITAL-Förderung für Ordinationen?

KMU.DIGITAL ist das Digitalisierungs-Förderprogramm von Wirtschaftskammer und Bund. Es funktioniert zweistufig: Zuerst wird eine Beratung durch zertifizierte Berater:innen gefördert, danach kann für das daraus abgeleitete Projekt – etwa eine neue Praxis-Website – eine Umsetzungsförderung beantragt werden. Die wichtigste Regel: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie beauftragen. Wiener Ordinationen haben mit der Wirtschaftsagentur Wien eine zusätzliche Anlaufstelle.

Der Weg zur geförderten Website in 5 Schritten

Die Mechanik ist einfach – wenn die Reihenfolge stimmt.

Schritt 1: Förderstatus prüfen

Maßgeblich ist die EU-Definition von kleinen und mittleren Unternehmen – die allermeisten Ordinationen sind sogar Kleinstunternehmen und liegen weit unter den Schwellen. Ob Ihr konkreter Fall alle Voraussetzungen der aktuellen Förderrichtlinie erfüllt, prüfen Sie vorab auf kmudigital.at. Fünf Minuten Lektüre ersparen böse Überraschungen.

Schritt 2: Zertifizierte Beratung

KMU.DIGITAL fördert zuerst eine Beratung durch zertifizierte Berater:innen. Dort wird geklärt, wo Ihre Ordination digital steht und welcher Schritt sinnvoll ist – etwa eine neue Website, Terminbuchung oder lokale Sichtbarkeit. Das Ergebnis der Beratung ist zugleich die Grundlage für die spätere Umsetzungsförderung.

Schritt 3: Förderantrag stellen – vor der Beauftragung

Der entscheidende Schritt: Der Antrag auf Umsetzungsförderung muss gestellt sein, bevor Sie eine Agentur beauftragen. Kosten, die vor der Antragstellung entstehen, sind nicht förderfähig. Also: erst einreichen, dann den Auftrag unterschreiben – niemals umgekehrt.

Schritt 4: Umsetzung des Projekts

Jetzt darf beauftragt werden. Bei uns heißt das: Website in 3-5 Werktagen ab Inhalten, barrierefrei nach WCAG 2.2 AA, datenschutzkonform und mit Quellcode-Übergabe. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise auf – Sie brauchen sie für die Abrechnung.

Schritt 5: Abrechnung und Auszahlung

Nach Projektabschluss reichen Sie Rechnung und Zahlungsnachweis bei der Förderstelle ein. Diese prüft die Unterlagen und zahlt den Zuschuss aus. Fristen, Formate und Details regelt die jeweils gültige Förderrichtlinie – halten Sie sich exakt daran.

Aktuelle Programme und Bedingungen: kmudigital.at und wirtschaftsagentur.at. Diese Seite erklärt die Mechanik allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung – verbindlich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien.

Der Kardinalfehler: zuerst beauftragen, dann ansuchen

Der mit Abstand häufigste Grund, warum Ordinationen ohne Förderung dastehen, ist kein abgelehnter Antrag – es ist der Antrag, der nie gestellt werden konnte. Wer den Website-Auftrag unterschreibt und sich erst danach um die Förderung kümmert, hat die Kosten bereits ausgelöst. Und Kosten, die vor der Antragstellung entstehen, erkennen Förderstellen nicht an. Die Förderung ist damit weg, ganz gleich wie förderwürdig das Projekt gewesen wäre.

Die gute Nachricht: Der Fehler ist vollständig vermeidbar. Er kostet nur eines – ein paar Tage Geduld zwischen Beratungsgespräch, Antragstellung und Auftragserteilung. Seriöse Anbieter drängen Sie nicht zur schnellen Unterschrift, wenn ein Förderantrag im Raum steht.

Was das für ein Projekt um €790 bedeutet

Förderstellen mögen klare Projektkosten – und ein Fixpreis ist so klar, wie es nur geht. Unsere Websites für Ärzt:innen kosten einmalig ab €790 zzgl. USt, bezahlt in zwei Hälften: 50 % Anzahlung, 50 % bei Übergabe. Es gibt kein Abo und keine versteckten Folgekosten, die eine Förderabrechnung verkomplizieren würden. Wird eine Förderung bewilligt, bleibt Ihr Eigenanteil entsprechend klein – und selbst wenn nicht, tragen Sie kein großes Risiko. Die konkreten Fördersätze entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien auf kmudigital.at; wir nennen bewusst keine Zahlen, die morgen veraltet sein können.

Ordinationen in Wien werfen zusätzlich einen Blick auf die Programme der Wirtschaftsagentur Wien – mehr zur lokalen Sichtbarkeit in der Hauptstadt auf unserer Seite Webdesign für Ordinationen in Wien. Alle Preise und Optionen finden Sie auf der Preise-Seite: ab €790, ohne Abo.

Häufige Förder-Fragen aus Ordinationen

Ist meine Ordination ein KMU im Sinne der Förderung?
Sehr wahrscheinlich ja. Nach der EU-Definition gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten als KMU – die meisten Ordinationen sind mit einem kleinen Team sogar Kleinstunternehmen. Ob im Einzelfall alle Voraussetzungen des Programms erfüllt sind, etwa zu Branche oder Unternehmenssitz, regeln die aktuellen Förderrichtlinien auf kmudigital.at. Im Zweifel klärt das die zertifizierte Beraterin oder der zertifizierte Berater gleich im ersten Gespräch.
Muss die Beratung wirklich vor der Website passieren?
Ja, das ist der Kern der Mechanik: KMU.DIGITAL fördert zuerst eine Beratung durch zertifizierte Berater:innen, und die Umsetzungsförderung baut auf deren Ergebnis auf. Wer die Website zuerst beauftragt und sich danach beraten lässt, hat die Reihenfolge verdreht und geht bei der Umsetzungsförderung leer aus. Planen Sie die Beratung deshalb ganz an den Anfang – sie kostet wenig Zeit und klärt oft mehr als nur die Website-Frage.
Gilt die Förderung auch für Wahlärzt:innen?
Der Kassenvertrag ist für die Förderung nicht das entscheidende Kriterium – es zählt, ob Ihre Ordination als Unternehmen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt. Wahlärzt:innen führen genauso ein Unternehmen wie Kassenordinationen. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen auf kmudigital.at oder fragen Sie direkt in der Beratung nach, denn die Richtlinien können sich von Förderperiode zu Förderperiode ändern.
Ich habe die Website schon beauftragt – kann ich noch ansuchen?
Für dieses Projekt in aller Regel nicht mehr: Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, gelten als nicht förderfähig. Das ist der häufigste Fehler bei Digitalisierungsförderungen. Was bleibt: Der nächste Digitalisierungsschritt – etwa Terminbuchung, SEO oder ein Ausbau der Website – kann als neues Projekt wieder förderfähig sein, wenn diesmal die Reihenfolge stimmt: erst ansuchen, dann beauftragen.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Website um €790?
Konkrete Fördersätze und Obergrenzen nennen wir bewusst nicht – sie ändern sich mit den Förderperioden und hängen vom Programm ab. Verbindlich sind allein die aktuellen Konditionen auf kmudigital.at bzw. bei der Wirtschaftsagentur Wien. Was sich seriös sagen lässt: Bei einem Fixpreis von €790 zzgl. USt ist Ihr Einsatz auch ohne Förderung überschaubar – mit bewilligter Förderung wird der Eigenanteil entsprechend kleiner, ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen.
Welche Förderungen gibt es zusätzlich in Wien?
Wiener Ordinationen haben mit der Wirtschaftsagentur Wien eine eigene Anlaufstelle mit laufend wechselnden Programmen, teils mit eigenen Schwerpunkten für Digitalisierung. Welche Programme gerade offen sind und ob sie sich mit KMU.DIGITAL vereinbaren lassen, erfahren Sie direkt auf wirtschaftsagentur.at. Auch dort gilt dieselbe Grundregel: zuerst Fördervoraussetzungen prüfen und ansuchen, dann beauftragen.

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Förderfähig planen statt drauflos beauftragen?

Stellen Sie Ihre Website in Ruhe zusammen – der Fixpreis ab €790 macht Ihren Förderantrag einfach kalkulierbar. Beauftragt wird erst, wenn Ihr Antrag gestellt ist.

Lieber kurz schreiben? meine@gsunde.website